Kurzkonzept 2013-2016

Projekt „TANDEM“

Jugendhilfe und Jobcenter stärken gemeinsam berufliche und gesellschaftliche Teilhabechancen von Eltern und Kindern im SGB II“

Fortschreibung des Konzepts ab 01.07.2013
- Kurzbeschreibung -

Das Projekt „TANDEM - Jugendhilfe und Jobcenter stärken gemeinsam berufliche und gesellschaftliche Teilhabechancen von Eltern und Kindern im SGB II“ wurde im ersten Abschnitt vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2013 durchgeführt. Diese Fortschreibung beschreibt die modifizierte Weiterführung des Projekts vom 01.07.2013 bis 30.06.2016. Zielsetzung ist, die begonnene Arbeit fortzusetzen und das innovative Projekt einer nachhaltigen Struktur innerhalb der Stadt Fürth zuzuführen, um den betroffenen Menschen dauerhaft neue Zukunftsperspektiven eröffnen zu können.

Trotz des sich in den letzten beiden Jahren leicht entspannenden Arbeitsmarkts konnten viele weniger qualifizierte und gesundheitlich und/oder psychisch beeinträchtigte Menschen nicht den Weg zurück in eine Beschäftigung finden, da sie den beruflichen Anforderungen nicht gewachsen waren und sind. Deshalb soll in der Fortsetzung des Projekts „TANDEM“ diese Zielgruppe noch stärker in den Fokus rücken und verstärkt Methoden zur persön­lichen Stabilisierung der TeilnehmerInnen und angemessene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Anwendung finden.

Träger bleibt die Stadt Fürth (Jugend- und Sozialreferat mit Jugendamt, Soziale Dienste, Erziehungs­beratungs­stelle) in Kooperation mit dem Jobcenter Fürth Stadt.

Die Zielgruppe besteht aus Eltern und Alleinerziehenden im Leistungsbezug des SGB II und deren Kinder, die ihren Wohnsitz in der Stadt Fürth haben. Mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft weist multiple Vermittlungshemmnisse auf, weshalb es einer inten­siven, sozialpädagogischen Beratung und ganzheitlichen Förderung der Familie bedarf. Weiter werden Hilfebedürftige aufgenommen, die zwar im Leistungsbezug des Jobcenters stehen, vorübergehend jedoch nicht in der Lage sind, eine Beschäftigung auszuüben.

Die Fachkräfte des Jobcenters, des Jugendamts oder anderer Netzwerkpartner akquirieren Familien aus der Stadt Fürth, die im Leistungsbezug des SGB II stehen und prüfen die Unterstützungsbedarfe der Eltern und ihrer Kinder. Liegen bei mindestens einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft multiple Vermittlungshemmnisse vor oder zeichnen sich erzieherische Schwierigkeiten ab, die auf einen hohen Unterstützungsbedarf hinweisen, wird den Eltern oder Alleinerziehenden die Teilnahme am Projekt empfohlen. Die Teilnahme ist freiwillig.

Die Bedarfsgemeinschaften werden in der Regel für die Dauer von 12 Monaten im Projekt betreut. Eine kürzere oder verlängerte Betreuungsdauer ist je nach individuellem Bera­tungs­bedarf möglich.

Zielsetzungen

Erste Zielsetzung ist eine passgenaue, bedarfsgerechte Betreuung und Förderung der im Projekt teilnehmenden Menschen, die zu einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt führen soll. Da die Betreuung der Familien gegebenenfalls in verschiedenen Rechts­systemen stattfindet, ist es unabdingbar, die Hilfen der beteiligten Institutionen aufeinander abzustimmen, um den Menschen bestmögliche Perspektiven zu eröffnen. In diesem Abstimmungsprozess entscheidet sich, ob bei der Familie gleich eine Unterstützung zur Integration in den allgemeinen Arbeits­markt erfolgen kann oder ob sie vorher noch stabilisierende Hilfe­stel­lungen benötigt, die der Erhöhung der Arbeits­fähigkeit und der Hinführung zu beschäftigungsfördernden Maßnahmen dienen.

Als zweite Zielsetzung werden die im ersten Durchlauf des Projekts begonnenen Arbeiten zur Verbesserung der Schnitt­stellen zwischen dem SGB II und SGB VIII weitergeführt und in eine nachhaltige Struktur überführt.

Drittens soll ein Fachkräftenetzwerk in der Stadt Fürth bestehende Angebotslücken für die Alleinerziehenden und Familien benennen und beheben.

Umsetzung

Um die Familien bestmöglich zu betreuen, den Erwachsenen und Kindern neue Perspek­ti­ven zu schaffen sowie die interinstitutionelle Zusammenarbeit weiter zu verbessern, stehen die jeweiligen Dienststellen mit ihrem Dienstleistungsangebot bereit. Das Projektteam ergänzt dieses Regelangebot, bildet das Bindeglied zwischen den Einrichtungen und steuert die Prozesse der Zusammenarbeit. Zur Beratung und Förderung der betroffenen Menschen stellen die jeweiligen Dienststellen des SGB VIII und des SGB II sowie das Projektteam die nachfolgend genannten Leistungen zur Verfügung:


Jugendamt: Leistungen der Jugendhilfe:

Jobcenter: Leistungen der Beschäftigungsförderung:


Projektteam TANDEM: Leistungen für die Familien unmittelbar:

Die sozialpädagogischen Fachkräfte beraten die Familien intensiv in allen sozialen Belan­gen wie z.B. schlechte Wohnsituation, Schulden oder Suchtproblematik und in besonderer Weise in Fragen der Lebensführung, der Kindererzie­hung sowie zu Partnerschaft und Gesundheit. Der Berater/die Beraterin begleitet und unterstützt die Familien, die die Beratungsinhalte und -ziele vorgeben, ebenso das Tempo. Gespräche finden sowohl mit einzelnen Familienmitgliedern als auch der gesamten Familie statt – bei Bedarf auch in Co-Beratung mit der Psychologin, dem Kooperations- oder einem Netz­werkpartner.

Die psychologische Fachkraft arbeitet interdisziplinär mit den sozialpädagogischen Fach­kräften zusammen und steht für die am Projekt teilnehmenden Familien von Anfang an für Beratungszwecke und diagnostische Abklärungen zur Verfügung.

Während der Teilnahme einer Bedarfsgemeinschaft am Projekt sind in der Regel drei Fallkonferenzen vorgesehen, in denen eine kooperative Integrationsplanung erfolgt.

Über sozialintegrative und qualifizierende Förderangebote können Kinder und Erwachsene individuell und bedarfsorientiert gefördert werden. Sie dienen der Verbesserung der per­sönlichen Lebenssituation und der Schaffung neuer Perspektiven. Ergänzt werden diese Angebote durch themenbezogene Gruppenangebote für die TeilnehmerInnen und deren Kinder. Die Themen werden aus dem Bedarf der am Projekt teilnehmenden Familien entwickelt.

In einem Fachkräftenetzwerk sollen bisherige Erkenntnisse aus dem Projekt ausgewertet und neue fachliche Impulse zum Thema „Leistungen für die Zielgruppe“ gegeben werden.

Zur weiteren Verbesserung der Schnittstellen zwischen SGB II und SGB VIII werden eine Arbeitsgruppe tagen sowie Fort­bildungen in Form von Workshops und Inhouse-Schu­lungen erfolgen.

Das bestehende Projektteam übernimmt weiterhin die Projektsteuerung und koordiniert den Hilfeprozess, ist Ansprechpartner und Lotsenberater für die Familien und Alleinerzie­henden sowie Netzwerk­partner, organisiert familienunterstützende Leistungen, konzipiert Gruppenange­bote für die Bedarfsgemeinschaften und setzt diese um. Ergänzend dokumentiert die Projektleitung für die Akteure die Ergebnisse der internen Evaluation.

TANDEM, Stadt Fürth, Soziale Dienste Tel. 0911/974-1643, Fax 0911/974-1646, TANDEM@fuerth.de
Projekt TANDEM Fürth